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Krankenkassen

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Planen bringt Sicherheit

Bei kaum einer anderen ärztlichen Leistung muss der Patient so tief in den eigenen Geldbeutel greifen wie bei der Versorgung mit Zahnersatz. Vorbei sind die Zeiten als die Eigenbeteiligung beim Zahnersatz bei 500 DM gedeckelt war (das galt bis 1977). Heutzutage hat sich die Sachlage nahezu ins Gegenteil verkehrt: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen festen Betrag für einen bestimmten Befund - wünscht der Patient eine qualitativ hochwertigere Versorgung, muss er die Differenz komplett aus eigener Tasche bezahlen - den Kosten sind dabei nach oben keine Grenze gesetzt. Seit 2005 sieht eine gesetzliche Bestimmung vor, dass die Kassen nur noch 50 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung (also einer Standardbehandlung und nicht der tatsächlich anfallenden Kosten) übernehmen müssen (Mit Bonusheft maximal 65 Prozent). Diesen so genannten Festzuschuss bewilligen die gesetzlichen Kassen erst, wenn ihnen der vom Zahnarzt erstellte Heil- und Kostenplan vorliegt. In manchen Fällen wird der Plan vor der Zahlungszusage von einem Gutachter der Kasse geprüft.

Ausgaben

Im Jahr 2006 wurden in Deutschland etwa 245 Milliarden für das gesamte Gesundheitswesen ausgegeben. Für Zahnersatz (ausschließlich Labor- und Materialkosten) wurden davon allein 5,5 Milliarden Euro gezahlt.

Heil- und Kostenplan

Ein Heil- und Kostenplan (HKP) wird immer erstellt, nachdem Zahnarzt und Patient sich auf eine Versorgung mit Zahnersatz geeinigt haben. Er enthält den genauen Befund, den Therapieplan, das Zahnarzthonorar sowie Labor- und Materialkosten. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen dazu ein Formular bereit, das vor der Behandlung von ihnen bewilligt werden muss.

Im weitesten Sinne ist der HKP auch ein Kostenvoranschlag, da er den Patienten auch über den von ihm zu zahlenden Eigenanteil informiert. Die tatsächlichen Kosten können wie bei jeder Schätzung von der aufgeführten Summe abweichen.

 

Download Muster Heil- und Kostenplan (669 KB)

Hartz IV

Bei Empfängern von BAföG, Arbeitslosengeld II oder Arbeitnehmern mit sehr niedrigem Einkommen (weniger als 1.022 Euro brutto bei Singles) greift die Härtefallregelung. Sie bekommen 100 Prozent der Regelversorgung erstattet. Zusätzliche Kosten für edelmetallhaltige Arbeiten oder Implantate muss der Patient jedoch selbst tragen. Der doppelte Festzuschuss muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

Privat Versicherte

Privat versicherte Patienten bekommen in der Regel einen Großteil ihrer Ausgaben von ihrer Versicherung erstattet. Doch es lohnt sich sehr, vor dem Abschluss einer Police das Kleingedruckte genau zu lesen oder sich vom Vermittler eingehend beraten zu lassen. 

In manchen Verträgen finden sich beispielsweise so genannte Zahnstaffeln, die eine Limitierung der Kostenübernahme in den ersten Versicherungsjahren vorsehen. Manche günstige Tarife beschränken die Erstattung auch auf einen bestimmten prozentualen Anteil der Gesamtkosten oder legen eine jährliche Höchstzahlungsgrenze fest.

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